Stop drone - no fly zone
Regeln für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen
Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von über 30 Kilogrammbraucht es eine Bewilligung des BAZL. Das Amt legt die Bedingungen für die Zulassung und den Betrieb in jedem einzelnen Fall fest.
Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der «Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien».
Die wichtigsten Regeln in der Kurzübersicht:
Auskunft gibt auch der aktuelle Drohnenflyer vom BAZL Flyer oder weitere Info auf der Website vom BAZL.
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