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BAZL Drohnen Flüge mit Bewilligung

Das BAZL regelt in der Schweiz den Luftverkehr. Die Regelung um ohne Bewilligung zu fliegen ist relativ einfach gehalten. Wer aber eine Bewilligung benötigt muss so einiges beachten. Mehr zu den unterschiedlichen Bewilligungstypen in diesem Artikel:

Fliegen ohne Bewilligung

  • Ferngesteuerte Multikopter unter 30 Kilogramm Gesamtgewicht mit direktem Augenkontakt des Piloten
  • Multikopter auf Modellflugplätzen und als offizielle Teilnehmer an Flugveranstaltungen
  • Multikopter in der freien Natur und in Wohnquartieren ohne Menschenansammlung (über zwei Dutzend Personen auf engem Raum). Privatsphäre beachten!

Fliegen mit Bewilligung

  • Multikopter mit Videobrille gesteuert und ohne zweiten Piloten mit Augenkontakt
  • Multikopter über 30 Kg Gesamtgewicht
  • Multikopter im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen im Freien, es sei denn, es handle sich um öffentliche Flugveranstaltungen oder um einen Modellflugplatz
  • Multikopter näher als 5 Kilometer bei einem zivilen oder militärischen Flugplatz. Bewilligungsinstanz ist der Flugplatzleiter oder die Flugsicherung Skyguide.

Für die Flüge mit Bewilligung, sprich fliegen um und über Menschenansammlungen ist eine Bewilligung nötig.

Dafür gibt es gibt es verschiedene Bewilligungsmodell-Stufen, welche das sind, hier im Artikel:

Vereinfachtes Bewilligungsverfahren

Vereinfachtes Bewilligungsverfahren für den Betrieb mit angebundenen Drohnen, respektive Modelluftfahrzeugen über und um Menschenansammlungen.
In Abweichung vom GALLO-Bewilligungsverfahren ist das folgende vereinfachte Bewilligungsverfahren anwendbar, sofern das Modellluftfahrzeug, respektive die Drohne mit einer Halteleine an einer bestimmten Stelle befestigt ist. Die Befestigungsstelle und die Länge der Halteleine muss so gewählt werden, dass das Gerät bei einem Kontrollverlust keine Gefährdung von Personen darstellen kann. Die Befestigungsstelle an sich kann sehr unterschiedlich beschaffen sein (z. B. Boden, Fahrzeug, ein Pfosten/Balken (horizontal oder vertikal), der Fernsteuerungspilot usw.).

  1. Festigkeitsnachweis der Halteleine

    Der/die Antragsteller/in muss den Nachweis erbringen, dass die Halteleine für den beabsichtigten Einsatz geeignet ist. Im Antrag ist mindestens auf die folgenden Aspekte einzugehen: – Material – Festigkeit der Halteleine – Festigkeit der Befestigungspunkte (an beiden Enden) – Nachweis, dass die Halteleine von den Propellerblättern nicht durchtrennt werden kann – Gewicht/Länge der Halteleine – Auswirkungen der Halteleine auf Flugeigenschaften des Gerätes – Befestigungsvorrichtung (Doppelverriegelungsmechanismus oder gleichwertige Lösung)

  2. Bewilligungstypen

    (a) SIDE (d. h. nicht direkt über Menschenansammlungen aber im Umkreis von weniger als 100m), unter 30 kg
    Eine «SIDE»-Bewilligung für angebundene Geräte wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
    (1) Zusätzlich zum Festigkeitsnachweis der Halteleine gemäß Ziff. 1 eine Analyse der Energie der rotierenden Teile (d. h. Propellerblätter), aus der hervorgeht, dass im Fall wegfliegender Propellerblätter kein Verletzungsrisiko für Dritte besteht.

    (b) OVER (d. h. direkt über Menschenansammlungen), unter 1 kg
    Eine «OVER»-Bewilligung für angebundene Geräte wird unter folgenden Bedingungen erteilt, die zusätzlich zu den Anforderungen gemäss Bst. (a) gelten:
    (1) Das Gerät ist mit einer „Engine-Kill-Funktion“ ausgerüstet. Diese muss in der Lage sein, im Fall eines Versagens oder einer Fehlfunktion der primären Steuerungsmittel des Gerätes alle Motoren zu stoppen, und muss vom Fernsteuerungspiloten manuell aktiviert werden können 2/2 *COO.2207.111.4.1421556*
    (2) Der Nachweis durch Analyse oder Tests, dass die Aufprallenergie aus einem freien Fall von der bewilligten maximalen Betriebshöhe weniger als 66 Joule beträgt.

    (c) SIDE, über 30 kg MTOM
    Eine «SIDE»-Bewilligung für angebundene Geräte mit einem Gewicht von über 30 kg kann erteilt werden, falls zusätzlich zu den Anforderungen gemäss Bst. (a) folgende Bedingungen erfüllt werden:
    (1) Ein Einsatzkonzept muss dem BAZL zur Überprüfung vorgelegt werden. Es muss darin dargelegt werden, dass der Sicherheit im Rahmen des ganzen Einsatzes genügend Rechnung getragen wird UND
    (2) das Gelände, auf/über dem das Gerät betrieben wird, ist eingezäunt ODER
    (3) die Halteleine des Gerätes ist kurz genug und an einer ausreichend hohen Stelle befestigt, um zu gewährleisten, dass das Gerät im Fall eines Kontrollverlustes nicht näher als 5 Meter an den höchstgelegenen Punkt gelangen kann, an dem sich Dritte aufhalten und gefährdet werden können.

    (d) OVER, über 1kg MTOM
    Ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren ist nicht möglich.
    (e) Wetterbedingungen Unabhängig vom Bewilligungstyp gelten die folgenden Einschränkungen bezüglich Wetterbedingungen: – Keine Flüge in der Nähe eines Unwetters (Gewitter) oder sonst einem Gebiet, in dem statische elektrische Entladungen zu erwarten sind; – Kein Betrieb in gesättigter Luft (Nebel) bei Temperaturen unter 10°C; – allfällige weitere witterungsbedingte Einschränkungen gemäss dem allfällig vorhandenen Betriebshandbuch des Gerätes.

So lässt sich festhalten, Flüge über Menschenansammlungen sind IMMER Bewilligungspflichtig. Um das vereinfachte Bewilligungsverfahren zu beanspruchen, braucht es eine Halteleine und eine Drohne unter 1kg.

Hier finden Sie Alle nötigen Formulare um beim BAZL eine Bewilligung zu beantragen.

Downloads Dokumente

 

Antrag beim BAZL einreichen

Haben sie die nötigen Formulare oben ausgefüllt, können Sie diese per Email ans BAZL zur Prüfung übermitteln, benutzten hierzu folgende Adresse:

 

[button style=“1″ caption=“Bewilligungsantrag für Drohnen an BAZL senden“ link=“button_url“]mailto:rpas@bazl.admin.ch[/button]

 

 

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Publiziert von
Patrick Kobel

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