Aktuelle Liste mit den offiziellen Flugverbozonen in der Schweiz für Multikopter und Quadrokopter, allgemein Modellbauobjekte UAV. Betroffen von diesen Eingrenzungen sind grundsätzlich Flughafen der Klasse A und B. In der Schweiz besitzten wir nur Zürich mit einer Klasse A. Zu den kleineren zählen z.B. Bern-Belp Airport, Genève Aéroport und St. Gallen-Altenrhein Airport. Im Umkreis von 5km von diesen Flughäfen darf auf gar keinen Fall geflogen werden.
DJI hat mit der ICAO eine Karte erstellt und die Zonen markiert. Eben diese Zonen können an der neuen Phantom 2 aktviert werden und ermöglichen so einen sicheren Betrieb der Phantom’s.
Alle Phantom’s ab der Version 2.0 steht das neue Feature „No Fly Zone“ zur Verfügung. Wer es aktviert kann nicht mehr in Flugverbotszonen fliegen. Riskiert aber in Grenzgebieten und deren überschreiten eine Notlandung der Phantom, die automatisch merkt, dass Sie sich in verbotenem Flugraum befindet.
Die „No Fly Zones“ wurden in Zusammenarbeit mit der ICAO (International Civil Aviation Organization) erarbeitet und definiert. Wer die weltweite Karte sehen möchte, kann dies hier.
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