Nein, auch für den Betrieb von Minidrohnen (wie z.B. DJI SPARK, J.ME, Breeze unter 500gr Abfluggewicht) gibt es Vorschriften. Auch wenn ich mit einer solchen Kleindrohne ausser in den auf der Drohnenkarte eingezeichneten Naturschutzgebieten grundsätzlich überall fliegen darf, muss ich mich an einige Grundregeln halten. Ich muss jederzeit Sichtkontakt zur Drohne haben und muss die Privatsphäre anderer Menschen beachten. Grundsätzlich darf ich über einer Menschenmenge fliegen, bei einem Unfall bin ich aber haftbar.
Auch bei einer Minidrohne gilt: Ich bin verantwortlich für den sicheren Betrieb meines Luftfahrzeuges.
Weitere Infos und Reglen kannst Du unserem Artikel „Aktuelle No Fly Zonen für Drohnen“ entnehmen oder direkt beim BAZL.








2 Kommentare
Hallo Zusammen,
Das heisst, Menschenmengen darf man sich näher als 100m nähern?
Gruss
Rudolf
Genau. Aber Sie haften trotzdem für Unfälle und unüberlegte Flugmanöver.