Fliegen mit einer Drohne um einen (Schweizer) Flughafen ist grundsätzlich VERBOTEN! Wer aber trotzdem beruflich oder auch privat das Los gezogen hat bei einem Flughafen zu fliegen, für den gibt’s Optionen. Und für alle Kritiker Gründe gibt’s leider auch da genug, Spezialflüge welche einen Flug im 5 km Perimeter eines Flughafen erfordern, können die folgenden sein – Liste nicht abschliessend:
Spezialflüge im 5km Perimeter (Flughafenbereich)
- Foto- und Vermessungsflüge
- Transportflüge in der CTR/TMA
- TV und Radio Übertragungsflüge
- Alle Schauflüge und Veranstaltungen (Feuerwerke, Himmelslaternen, Kinderballone, Fesselballone, usw.)
- Regelmässige Rundflüge
- Segelflugwettbewerbe
- Ballonwettbewerbe (einschliesslich Ballonwettbewerbe für Kinder in der CTR)
- Fallschirmsprünge
- Flüge mit Mini-Drohnen und Modellflugzeugen (Einschränkungen Drohnenflüge)
- Überwachungsflüge
- Flüge mit Hängegleitern
- Gas- und Heissluftballone
- Wetterballone
- Himmelstrahler und Laser
In der Schweiz werden Flüge die direkt im 5km Perimeter eines Flughafen stattfinden müssen, direkt von Skyguide koordiniert und bewilligt. Wer eine solche Bewilligung erhalten möchte oder beantragen kann dies direkt über die Homepage von Skyguide machen.
Flüge innerhalb der Luftraumkategorien C und D müssen vom Operator oder Organisator vor der Durchführung mit dem Flugsicherungsdienst koordiniert werden.
Das Timing für eine Bewilligung – im Schnitt 10 Tage für ein Antrag einplanen
Die Anträge müssen bei der zuständigen Flugsicherungsstelle bis spätestens 10 Arbeitstage vor dem ersten möglichen Flugtag anhand des Antragsformulars (siehe Skyguide Seite), das eine genaue Beschreibung des entsprechenden Spezialfluges enthalten muss, eingereicht werden. Sofern möglich, sollten der Flugsicherungsstelle Karten und Flugrouten zur Verfügung gestellt werden.
Die zuständige Flugsicherungsstelle wird dann den Spezialflug mit allen Flugsicherungsstellen, einschliesslich der militärischen Einheit, koordinieren. Der Operator erhält von der zuständigen Flugsicherungsstelle alle Einschränkungen und Flugbedingungen einschliesslich einer Referenznummer.
Hier geht’s zu Skyguide Spezialflüge
Fliegen in und um einen Flughafen (5 km Perimeter )ist Verboten und benötigt zwingend eine Bewilligung!
Mehr zu allen rechtlichen Aspekte betreffend Drohnen fliegen in der Schweiz findest Du in unserem Artikel:
No Fly Zonen in der Schweiz
Wer für seinen Auftrag z.B. Filmauftrag z.B. Flughafen Zürich ein Film drehen möchte, der kann sich das hier bewilligen lassen






