Das Fliegen mit Multikoptern soll primär sicher einmal Spass machen und auch für unvergessliche Luftaufnahmen sorgen, sei dies zu privaten oder beruflichen Zwecken.
Leider ist das Fliegen mit Multikoptern aber nicht ganz ungefährlich und man hat auch Verantwortung zu übernehmen. Neben dem gesunden Menschenverstand gibt es aber auch ein paar Grundsätze/Gesetze welche eingehalten werden müssen. Um die Übersicht zu vereinfachen haben wir in diesem Beitrag die wichtigsten Links und Merkblätter zusammengetragen.
Die wichtigsten Regeln in der Übersicht
Bitte beachte, dass die Liste keinen Ansprich auf Vollständigkeit hat, Sie dient lediglich zur Übersicht für die nach unserer Meinung wichtigsten Regelungen. Detailliert finden Sie untenstehend alle wichtigen und geltenden Regeln. Zusätzlich zu den hier publizierten eidgenössischen Regeln kann jede Gemeinde ihre eigenen zusätzlichen Regeungen erlassen.
- Seit dem 1. August sind Flüge über Menschenansammlungen im Umkreis von weniger als 100m ohne Bewilligung verboten. (Menschenansammlung = mehr als zwei Dutzend Personen)
- Multikopter dürfen nicht ohne Bewilligung in einem Umkreis von 5km bei einem zivilen oder militärischen Flugplatz eingesetzt werden
- Es muss immer einen direkten Blickkontakt zwischen dem Piloten und der Drohne bestehen
- Der Einsatz von Videobrillen ist nur mit einem zweiten Pilot mit direktem Blickkontakt zum Multikopter gestattet
- Drohnen-Piloten einer Drohne mit mehr als 500g Gewicht müssen über eine spezielle Haftpflicht-Versicherung (min 1. Mio Deckungssumme) verfügen
- Die vom Photographieren her bekannten Datenschutz-Richtlinien müssen eingehalten werden.
Drohnen-Versicherung Haftpflicht + „Kasko“
Downloads
- Infoblatt „Regeln für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen“ vom BAZL
- Merkblatt „Wo darf ich meinen Multikopter fliegen und wo nicht“ vom BAZL
Weitere Informationen
- Fly-Safe von DJI
- Bewilligungsverfahren „für Drohnenbetrieb ohne direkten Augenkontakt oder über Menschenansammlungen“
Rechtliche Grundlagen
Für alle die gerne in Gesetzestexten lesen und alles ganz genau wissen möchten:








5 Kommentare
Herzlichen Dank für diese schöne Infoseite. In Deutschland sieht es übrigens nicht viel anders aus. Habt ihr noch genauere Angaben zur Drohnen Versicherungspflicht in der Schweiz? Das würde mich mal interessieren.
Herzlichen Dank
Gemäss heutiger Gesetzgebung lautet die Definition:
„Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken gewährleisten.“ Stand 02.01.2017
Wird in der Schweiz zwischen privater und gewerblicher Drohnen Nutzung unterschieden? Wisst ihr das ?
Danke,
Tina
In der Schweiz gibt es keine Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung.
Es gibt einfach dem Gesetz entsprechend gewisse Flüge die Bewilligungspflichtig sind.