Drohnenbewilligung & SORA – professionelle Unterstützung für deinen Drohnenbetrieb
Du planst anspruchsvolle Drohneneinsätze ausserhalb der offenen Kategorie? Ob BVLOS-Flüge ausserhalb der Sichtweite, automatisierte Inspektionsflüge, Einsätze in besiedelten Gebieten oder komplexe industrielle Anwendungen – für viele dieser Vorhaben ist eine behördliche Betriebsbewilligung erforderlich.
Mit unseren Dienstleistungen rund um Drohnenbewilligungen, SORA 2.5, PDRA und die spezifische Kategorie begleiten wir dich von der ersten Planung bis zur Einreichung deiner Unterlagen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).
Unser Ziel: Weniger administrativer Aufwand, klare Prozesse und eine sichere Grundlage für deine professionellen Drohneneinsätze.
SORA 2.5 – die Grundlage für komplexe Drohneneinsätze
SORA steht für Specific Operations Risk Assessment und bezeichnet das standardisierte Verfahren zur Risikobewertung von Drohnenoperationen in der spezifischen Kategorie.
Seit dem 1. April 2026 müssen neue SORA-Anträge in der Schweiz nach der Methodik SORA 2.5 eingereicht werden. Dabei werden die Risiken eines geplanten Drohneneinsatzes systematisch beurteilt und geeignete Sicherheitsmassnahmen definiert.
Eine vollständige SORA umfasst unter anderem:
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Betriebskonzept (ConOps): Beschreibung des geplanten Drohneneinsatzes, der eingesetzten Systeme und der Betriebsabläufe.
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Boden- und Luftrisiko (GRC & ARC): Bewertung möglicher Gefahren für Personen am Boden und andere Luftraumteilnehmer.
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SAIL-Einstufung: Ermittlung des erforderlichen Sicherheits- und Nachweisniveaus.
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Sicherheitsnachweise (OSO): Dokumentation der technischen, betrieblichen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen.
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Betriebs- und Notfallverfahren: Erstellung der erforderlichen Betriebsunterlagen sowie Verfahren für aussergewöhnliche Situationen.
Nicht jeder Einsatz in der spezifischen Kategorie benötigt eine individuelle SORA. Je nach Betrieb können auch standardisierte Verfahren wie STS oder PDRA infrage kommen.
Unsere Dienstleistungen für deine Drohnenbewilligung
Von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur vollständigen Dokumentation unterstützen wir dich bei der Planung und Umsetzung bewilligungspflichtiger Drohneneinsätze.
Ob für Vermessung, Infrastrukturinspektionen, Energieversorgung, Industrie, Rettungsorganisationen oder automatisierte Drohnensysteme: Wir helfen dir, die regulatorischen Anforderungen zu verstehen und die passende Bewilligungsstrategie zu entwickeln.
Unsere Leistungen umfassen die Beratung zur spezifischen Kategorie, die Erstellung von SORA-Risikobewertungen, die Ausarbeitung von Betriebshandbüchern und Sicherheitskonzepten sowie die Begleitung des Bewilligungsverfahrens. Auch bei der Anpassung oder Verlängerung bestehender Betriebsbewilligungen stehen wir dir zur Seite.
Dabei berücksichtigen wir nicht nur die regulatorischen Anforderungen, sondern auch die technischen Möglichkeiten deiner Drohne und die praktischen Bedingungen am Einsatzort.
Drohnentechnik, Beratung und Bewilligung aus einer Hand
Eine erfolgreiche Drohnenoperation beginnt nicht erst mit dem Bewilligungsantrag. Entscheidend ist, dass Fluggerät, Einsatzkonzept, Sicherheitsmassnahmen und regulatorische Anforderungen aufeinander abgestimmt sind.
Genau hier setzen wir an: Wir verbinden unsere Erfahrung mit professionellen Drohnensystemen mit fundierter Unterstützung bei der Einsatzplanung und Bewilligung.
So erhältst du eine auf deinen Anwendungsfall abgestimmte Lösung – vom passenden Drohnensystem bis zum bewilligten Betrieb.
Häufige Fragen zu SORA und Drohnenbewilligungen
Wann benötige ich eine SORA-Bewilligung?
Wenn dein geplanter Drohnenbetrieb nicht innerhalb der offenen Kategorie durchgeführt werden kann, gelten die Anforderungen der spezifischen Kategorie. Ist dein Vorhaben nicht durch ein anwendbares Standardszenario (STS) oder eine vordefinierte Risikobewertung (PDRA) abgedeckt, ist in der Regel eine individuelle SORA-Risikobewertung erforderlich.
Was bedeutet SORA 2.5?
SORA 2.5 ist die aktualisierte Methodik zur Risikobewertung komplexer Drohneneinsätze. Sie präzisiert unter anderem die Bewertung von Bodenrisiken, die Anforderungen an Sicherheitsmassnahmen und die erforderlichen Nachweise. Seit dem 1. April 2026 ist sie in der Schweiz für neue SORA-Anträge massgebend.
Sind BVLOS-Flüge in der Schweiz erlaubt?
Ja, Drohnenflüge ausserhalb der direkten Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS) sind unter entsprechenden Voraussetzungen möglich. Dafür sind in der Regel eine Betriebsbewilligung und geeignete Sicherheitsmassnahmen erforderlich.
Wie lange ist eine SORA-Betriebsbewilligung gültig?
Eine vom BAZL ausgestellte SORA-Betriebsbewilligung ist grundsätzlich maximal zwei Jahre gültig. Eine Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden. Bei wesentlichen Änderungen des Betriebs kann eine Anpassung der Bewilligung notwendig sein.
Wie lange dauert eine SORA-Bewilligung?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität des Vorhabens, der Qualität der eingereichten Unterlagen und dem Prüfaufwand der Behörde ab. Eine frühzeitige Planung und vollständige Dokumentation helfen, unnötige Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
Starte deinen Drohnenbetrieb mit der passenden Bewilligung
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